Horb am Neckar (ots)
Alkoholisiert und ohne Versicherungsschutz ist ein jugendlicher E-Scooter-Fahrer am Freitagmorgen in der Rathausstraße unterwegs gewesen.
Die Beamten wurden gegen 07:15 Uhr aufgrund des veralteten Versicherungskennzeichens auf den 16-jährigen E-Scooter-Fahrer aufmerksam.
Bei der anschließenden Kontrolle ergab sich zudem der Verdacht, dass dieser unter deutlichem Alkoholeinfluss mit dem E-Scooter unterwegs war. Die Beamten staunten nach der Durchführung des Atemalkoholvortests nicht schlecht. Dieser ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Letztendlich musste der Jugendliche die Beamten in eine Klinik begleiten, wo ihm durch einen Arzt im Beisein seiner Mutter eine Blutprobe entnommen wurde.
Den 16-Jährigen erwarten nun gleich zwei Strafanzeigen. Er wird wegen der Trunkenheit im Verkehr und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.
Wichtig: E-Sooter sind Kraftfahrzeuge. Hierfür gelten im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenzen sowie die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Zum Beispiel kann bei einer Alkoholkonzentration von 0,5-Promille bereits ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Wer also alkoholisiert mit dem E-Scooter fährt, sollte sich bewusst sein, dass man auch hierbei -je nach Grad der Alkoholisierung- den Entzug seiner Fahrerlaubnis riskiert.
Patrick Bogner, Pressestelle
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