Remchingen (ots)
Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr hat nun ein 45-jähriger Mann, welcher mit seinem Fahrrad am Freitagmorgen in Remchingen unterwegs war, zu erwarten.
Polizeibeamte hatten den Radfahrer gegen 02:30 Uhr in der Kirchstraße einer Kontrolle
unterzogen, nachdem jener im Ortsteil Wilferdingen durch
Schlangenlinienfahren aufgefallen war. Ein mit dem 45-Jährigen
durchgeführter Alkoholvortest ergab sodann einen Wert von über zwei
Promille.
Die notwendige und in einem Krankenhaus durchgeführte
Blutprobe musste der Fahrradfahrer über sich ergehen.
Promillegrenzwerte für Radfahrer und -fahrerinnen sowie Fußgänger
Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
Für Fußgänger oder Fußgängerinnen gibt es keine Alkoholgrenzwerte! Wer als alkoholisierter Fußgänger einen Unfall verursacht, muss für seinen Schaden haften und hat mit rechtlichen Folgen zu rechnen.(gib-acht-im-verkehr.de)
Simone Unger, Pressestelle
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