POL-KA: (KA) Karlsruhe -21-jährige Geldabholerin nach „Schockanruf“ in Untersuchungshaft

Polizeipräsidium Karlsruhe

Karlsruhe (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde am Mittwoch eine polnische Staatsangehörige dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Die 21-jährige Frau wird des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs beschuldigt.

Den Ermittlungen zufolge erhielt eine 81-jährige Frau einen „Schockanruf“. Der Anrufer gaukelte der Dame vor, dass ihre Tochter einen Unfall verursacht habe und nur gegen die Zahlung einer Kaution eine Haftstrafe abzuwenden sei. Die Geschädigte übergab das Telefongespräch im weiteren Verlauf an ihren anwesenden Sohn, der die Betrugsmasche erkannte, sich gegenüber den Tätern jedoch zum Schein darauf einließ, Geld bei der Bank zu holen, tatsächlich aber die Polizei verständigte. Durch die Mithilfe der 81-Jährigen sowie ihres Sohnes und das geschickte Vorgehen der Kriminalpolizei konnte die 21-Jährige am Dienstagnachmittag am vereinbarten Übergabeort in der Karlsruher Innenstadt festgenommen werden, als sie ihre Beute abholen wollte.

Weitere Ermittlungen hierzu dauern noch an.

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe möchten aus aktuellem Anlass erneut ganz allgemein auf die Betrugsmaschen „Enkeltrick“ und „falscher Polizeibeamter“ hinweisen. In jüngster Zeit ist es im Stadt- und Landkreis Karlsruhe wieder vermehrt zu entsprechenden Anrufen bei überwiegend älteren Bürgerinnen und Bürgern gekommen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

   - Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie 
     den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los.
   - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen 
     Entscheidungen, Kontaktaufnahme mit Fremden sowie bei der 
     Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder 
     Wertgegenständen.
   - Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen 
     Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern 
     landen.
   - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse.
   - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie 
     vertrauen.
   - Vergewissern Sie sich, ob der oder die Anrufer/in tatsächlich 
     eine verwandte Person ist. Legen Sie auf und rufen Sie 
     anschließend den angeblichen Verwandten selbst unter seiner 
     bekannten Telefonnummer zurück.

Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Anna-Katrin Morlock, Pressestelle Polizeipräsidium Karlsruhe

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