06.12.2021 – 12:25
Glatten (ots)
Ein 50-jähriger Pkw-Fahrer hat am Samstagabend einen Fußgänger beim Überqueren einer Straße erfasst und schwer verletzt
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wollte der 56-jährige Fußgänger gegen 18 Uhr die Neunecker Straße auf Höhe der Einmündung „Im Gries“ überqueren. Der dunkel gekleidete Fußgänger betrat wenige Meter nach dem beleuchteten Fußgängerüberweg die Fahrbahn, wo er von dem VW des 50-Jährigen erfasst wurde. Dieser kam aus Richtung Ortsmitte und konnte den Fußgänger offenbar aufgrund der widrigen Sichtverhältnisse nicht mehr rechtzeitig wahrnehmen.
Der 56-Jährige wurde durch den Aufprall so schwer verletzt, dass er mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro.
Hinweis: §25 Abs. 3 StVO: Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
Jürgen Wagensommer, Pressestelle
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