POL-Pforzheim: (Enzkreis) Östlicher Enzkreis – Telefonbetrüger schlägt zu – Warnung vor falschen Microsoft-Mitarbeitern

24.09.2021 – 12:09

Polizeipräsidium Pforzheim

Östlicher Enzkreis (ots)

Eine Frau aus dem östlichen Enzkreis ist am Donnerstag von einem falschen Microsoft-Mitarbeiter um über 1.000 Euro betrogen worden.

Der angebliche Angestellte des Software-Unternehmens hatte die Geschädigte am Nachmittag angerufen und sie davon überzeugt, dass ihr Rechner mehrfach gehackt worden sei und deshalb eine Fernwartung durchgeführt werden müsse. Im weiteren Verlauf brachte der Täter die Frau dazu, mehrmals einen gewissen Geldbetrag als sogenannte „Fake-Überweisung“ auf ein Konto zu überweisen – angeblich um die Hacker mit Hilfe der „Finanzpolizei“ so überführen zu können. Schlussendlich entstand der Geschädigten hierdurch jedoch tatsächlich ein Schaden von über 1.000 Euro.

Das Polizeipräsidium warnt erneut vor der geschilderten Betrugsmasche und gibt folgende Tipps:

   - Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht unaufgefordert 
     Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter 
     bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie 
     einfach den Hörer auf.
   - Geben Sie auf keinen Fall private Daten, zum Beispiel Bankkonto-
     oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten (zum 
     Beispiel PayPal) heraus.
   - Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren
     Rechner beispielsweise mit der Installation einer 
     Fernwartungssoftware.

Wenn Sie Opfer wurden:

   - Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn 
     herunter.
   - Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich 
     betroffene Passwörter.
   - Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm
     auf Ihrem Rechner löschen.
   - Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, 
     deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
   - Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits 
     getätigte Zahlungen zurückholen können.
   - Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Frank Weber, Pressestelle

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