10.06.2021 – 12:10
CW / Enzkreis / FDS / PF (ots)
Die Fußball-Europameisterschaft „UEFA EURO 2020 (2021)“ findet pandemiebedingt ein Jahr später als zunächst geplant statt. In der Zeit vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 ermitteln 24 qualifizierte Nationalmannschaften an insgesamt zwölf verschiedenen Spielorten in zwölf Ländern Europas und in Summe 51 Spielen den Fußball-Europameister.
Bislang sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Pforzheim keine Public-Viewing-Veranstaltungen bekannt. Bei entsprechenden Inzidenzwerten kommen gegebenenfalls weitere Lockerungen im Zusammenhang mit den Regelungen bezüglich „Corona“ zum Tragen. Die jeweils geltenden Regelungen gilt es trotz aller etwaigen Euphorie einzuhalten. Die Polizei möchte kein Spielverderber sein und steht dem friedlichen Feiern, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, nicht im Wege. Dennoch gilt es, auch aus den Erfahrungen vergleichbarer Events, ein paar Regeln, die selbst bei ausgelassener Freude zum Wohle des Einzelnen und der Allgemeinheit nicht außer Acht gelassen werden dürfen, zu beachten.
Alkohol und Feiern
- Wer als Fahrzeugführer unter alkoholischer Beeinflussung
kontrolliert wird, muss wissen, dass die Polizei -auch nach
einem erfolgreichen Spiel der unterstützten Mannschaft- kein
Auge zudrückt.
- Denken Sie bitte auch daran, dass bei Fahrfehlern oder gar
Unfällen Ihr Führerschein schon ab einer
Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Gefahr ist. Für
Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit sowie für
alle Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar die Null-Promille-Grenze.
- Damit niemand erst in die Versuchung kommt, sich alkoholisiert
ans Steuer zu setzen, sollte frühzeitig geklärt werden, wie man
sicher nach Hause kommt. Bestimmen Sie deshalb schon vor Beginn
der Feier eine Person, die keinen Alkohol trinkt und die anderen
sicher nach Hause bringen kann. Nutzen Sie im Zweifelsfall
öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi/Mietwagen oder sorgen
für eine Übernachtungsmöglichkeit.
- Auch im Umgang mit alkoholhaltigen Getränken sollten sich
Erwachsene ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, einen
verantwortungsvollen Umgang damit haben und die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes beachten.
Autokorsos und Jubelfeiern
- Auch hier gibt es keinen rechtsfreien Raum. Eine Tolerierung als
Ausdrucksform der Freude kann erfolgen - die Beeinträchtigung
Dritter ist auf ein zumutbares Maß zu minimieren. Gefährdendes
oder rechtswidriges Verhalten hat zu unterbleiben. Es sollen
keine Personen zu Schaden kommen oder Sachen beschädigt werden.
- Setzen Sie sich keinesfalls unter Alkohol- beziehungsweise
Drogeneinfluss ans Steuer.
- Denken Sie daran, dass es für das Anlegen von Sicherheitsgurten
und für die Helmpflicht keine Ausnahmen gibt.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
- Wenn Ihre Freunde mitfahren wollen, achten Sie darauf, ob diese
für eine Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind. Zudem dürfen
Sie nur so viele Personen mitnehmen, wie Sicherheitsgurte im
Fahrzeug sind. Achten Sie auf die aktuellen
Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und Verpflichtung zum
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung.
- Setzen oder Stellen Sie sich keinesfalls auf Autodächer,
Motorhauben, Kofferräume oder Ladeflächen und lehnen Sie sich
nicht aus den Fahrzeugen heraus. Falls Fahnen geschwenkt werden,
dann so, dass Passanten, andere Verkehrsteilnehmer oder
Einsatzkräfte nicht verletzt oder geschädigt werden können.
- Unterlassen Sie das Stehen in Fahrzeugen (Cabriolet) und das
Zufahren auf einzelne Personen oder Personengruppen.
- Gefährden Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer durch mitgeführte
Gegenstände oder Ihre Fahrweise.
- Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf Anwohner die möglicherweise
nicht in Feierlaune sind und vermeiden Sie übermäßigen Lärm.
- Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bei grob verkehrswidrigem Verhalten (als Beispiel: Trunkenheitsfahrt) oder zur Verhinderung und Unterbindung von Gefahren für Leib oder Leben von Personen (zum Beispiel Körperverletzung) sowie bedeutenden Sachwerten (beispielsweise Sachbeschädigung) wird die Polizei konsequent einschreiten. Falls kein Einschreiten erforderlich wird, umso besser. In diesem Sinne: allen ein erfolgreiches Fußballfest.
Michael Wenz, Pressestelle
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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