POL-Pforzheim: (CW / Enzkreis) Bad Wildbad / Ispringen – Achtung! Falsche Gewinnversprechen – 69-jähriger Mann betrogen

28.05.2021 – 09:15

Polizeipräsidium Pforzheim

Bad Wildbad / Ispringen (ots)

Am Mittwochnachmittag wurde ein älterer Mann Opfer von Betrügern. Diese versprachen ihm Geld, sofern er dafür zunächst finanziell in Vorleistung gehe.

Eine jüngere, männliche Person meldete sich in den Nachmittagsstunden per Telefon bei dem 69-Jährigen und wies diesen an, Guthabenkarten („Google-Play Karten“) im Einzelhandel zu kaufen. Im Anschluss sollten dann die Freischaltcodes telefonisch übermittelt werden. Bei einem erneuten Anruf tat der Mann, wie ihm geheißen und teilte den Betrügern die Codes mit. Als er am Donnerstagnachmittag einen erneuten Anruf erhielt, in welchem weitere Guthabenkarten gekauft werden sollten, wandte sich der Mann an die Polizei. Dem Opfer entstand letztlich ein Schaden von rund 400 Euro.

Bereits am Mittwochnachmittag versuchten dreiste Betrüger an das Geld einer Frau aus Ispringen zu kommen. Ein unbekannter Mann teilte ihr telefonisch mit, sie habe einen sechsstelligen Betrag gewonnen, für welchen sie ebenfalls zunächst Guthabenkarten besorgen und telefonisch die Codes übermitteln solle. Im Anschluss würde der Gewinn per Kurier und mit Notarin an ihre Anschrift überbracht werden. Die Frau reagierte souverän, kam der Aufforderung nicht nach und legte auf.

Die Polizei rät:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! 
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...). 
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches. 
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten. 
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung. 
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
     einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
     zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. 
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
     erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
     und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung 
     begleichen. 
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
     Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
     Zweifel Anzeige bei der Polizei. 

Sabine Maag, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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