Unbekannte Täter haben in der Zeit von Dienstagnachmittag bis Mittwochmorgen im Ortsteil Salzstetten mehrere Baumaschinen aus einem Rohbau entwendet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verschaffte sich die bislang unbekannte Täterschaft zwischen Dienstag, 16:00 Uhr, und Mittwoch, 08:00 Uhr, Zutritt zu einem abgeschlossenen Raum eines in der Straße Raitäcker gelegenen Rohbaus. Sie entwendete neben mehreren Baumaschinen auch ein Radio und eine Werkzeugkiste.
Der entstandene Diebstahlsschaden kann bislang nicht beziffert werden.
Das Polizeirevier Horb hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Rufnummer 07451/96-0 zur melden.
Eine Kollision zweier Pkw sorgte am Donnerstagmorgen zur kurzzeitigen Sperrung der Landesstraße.
Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr ein 25-Jähriger gegen 08:05 Uhr mit seinem VW auf der Bundesstraße 293 von Bretten kommend in Fahrtrichtung Jöhlingen. Im Kurvenbereich der Abfahrt auf die L 571a in Richtung Wössingen geriet er auf bislang unbekannte Ursache offenbar in den Gegenverkehr und stieß wohl frontal mit einem entgegenkommenden Mercedes zusammen.
Ein alarmierter Rettungswagen transportierte den 25-Jährigen mit Verletzungen am Oberkörper in ein Krankenhaus. Der 52-jährige Mercedes-Fahrer blieb unverletzt.
Beide Fahrzeuge waren im Zuge des Zusammenstoßes nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden kann aktuell noch nicht beziffert werden.
Zum Zwecke der Unfallaufnahme und Räumungsarbeiten ist die L571 derzeit in beide Richtungen gesperrt.
Gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Pforzheim haben Beamte des Polizeipräsidiums Pforzheim am Dienstag mit zwei jugendlichen Testkäufern die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft.
Zwischen 13 Uhr und 17 Uhr wurden insgesamt 25 Testkäufe im Bereich der Pforzheimer Innenstadt, in Dillweißenstein, Brötzingen, Nordstadt sowie auf dem Weihnachtsmarkt durchgeführt.
Bei den Testkäufen wurden sieben Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. In sechs Fällen erfolgte eine unzulässige Abgabe von Tabakwaren, in einem Fall handelte es sich um den unzulässigen Verkauf alkoholischer Getränke. Zudem fanden die Einsatzkräfte in einem Kiosk mehrere verbotene „1200er Vapes“ zum Verkauf vor. Die Produkte wurden sichergestellt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige sowie das Anbieten verbotener Produkte wie die aufgefundenen „1200er Vapes“ strafbar ist.
Am Dienstagnachmittag wurde eine Gruppe von Kindern auf der Straße von einem unbekannten Mann angesprochen. Zu strafrechtlichen Handlungen kam es nicht.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen waren am 16.12.2025, nach 13 Uhr, mehrere Kinder im Grundschulalter fußläufig unterwegs. Im Bereich Dachsweg in Richtung Lailbergstraße wollten sie die Fahrbahn queren. Zu diesem Zeitpunkt soll sich ein größeres und dunkelfarbenes Fahrzeug genähert haben welches anhielt. Ein dunkel gekleidete Pkw-Lenker mittleren Alters verließ das Fahrzeug und sprach die Gruppe mit „kommt“ an. In einer Hand hielt er möglicherweise eine Süßigkeit.
Die Kinder gingen weiter, ohne dass der ca. 180 cm große Mann sich diesen näherte oder sie nochmals ansprach. Einen Körperkontakt zwischen dem Mann und einem der Kinder gab es nicht.
Der Polizeiposten Heimsheim hat nach der telefonischen Erstmeldung am Nachmittag des 16.12.2025 umgehend die Ermittlungen aufgenommen.
In den zurückliegenden Wochen sind der Polizei im östlichen Enzkreis keine weitergehenden und gleichgelagerten Ereignisse bekannt.
Grundsätzlich gilt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bei einem verdächtigen Verhalten jederzeit an die Polizei wenden können.
Das Polizeipräsidium kann nachfolgende Verhaltenstipps an die Hand geben:
Für erwachsene Personen:
Sprechen Sie die verdächtige Person direkt an und wahren Sie dabei eine gewisse räumliche Distanz zu der betreffenden Person
Ziehen Sie ggf. umstehende Personen als Unterstützung hinzu
Rufen Sie die Polizei, wenn Ihnen die Situation komisch vorkommt und Sie ein ungutes Bauchgefühl haben. Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Unsere Kolleginnen und Kollegen bewerten das Geschehen fachkundig und gehen diesem umgehend nach
Prägen Sie sich, wenn möglich viele Details ein (Personenbeschreibung, Auffälligkeiten, mitgeführte Gegenstände und Fahrzeuge)
Posten sie in den sozialen Netzwerken keine Bilder von vermeintlich verdächtigen Personen/Fahrzeugen mit Kennzeichen. Sie machen sich unter Umständen strafbar. Wenden sie sich im Bedarfsfall an ihre Polizei
Informieren Sie sich bei seriösen und gesicherten Quellen zu dem besagten Thema
Für Schülerinnen und Schüler:
Beim Feststellen einer verdächtigen Person sollten umgehend die Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrer oder anderweitige erwachsene Personen informiert werden
Gehen Sie den betreffenden Weg (z.B. zum Sport, den Schulweg etc.) gemeinsam mit Ihrem Kind ab und zeigen Sie, wo es sich im Bedarfsfall Hilfe holen kann, z.B. in Bäckereien oder bei Verwandten, bei denen es klingeln kann
Sie können mit ihrem Kind vorab besprechen wer sie bei der Veranstaltung, der Sportstätte, der Schule etc. abholen wird
Wenn das Kind zu Fuß nach Hause geht, dann lassen Sie es möglichst in einer kleinen Gruppe mit anderen Mitschülerinnen und Mitschülern gehen
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht aus Höflichkeit mit fremden Erwachsenen sprechen oder mitkommen muss
Sie können Ihr Kind auch im normalen Familienalltag dabei unterstützen seine persönlichen Grenzen zu setzen. Auch hier sollte ein „Nein“ des Kindes bei ungewolltem Körperkontakt respektiert werden
Wenn Kinder auf der Straße angesprochen oder in Bedrängnis gebracht werden, sollten sie laut und deutlich „Nein“ sagen und andere Personen um Hilfe bitten
Zu einem Trickdiebstahl ist es am Montagnachmittag in Nagold gekommen.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wurde eine 76-jährige Frau gegen 16:45 Uhr im Bereich der Haiterbacher Straße von einem Unbekannten angesprochen. Dieser bat unter Vorhalt eines Schildes um Spenden für taubstumme Personen. Die Frau lehnte dies ab, woraufhin der Unbekannte sich ihr näherte. In einem unbemerkten Moment entwendete er die Geldbörse der 76-Jährigen, entnahm 500,00 Euro Bargeld und ließ die Geldbörse am Fahrzeug zurück. Der Unbekannte Täter entfernte sich anschließend zu Fuß.
Die Polizei hat die Ermittlungen hierzu aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber, sich unter der Rufnummer 07452 93050 beim Polizeirevier Nagold zu melden.
Am Dienstagabend kollidierte in Karlsruhe ein Pkw mit einem Zweiradfahrer und verletzte diesen schwer.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand fuhr ein 87-jähriger Pedelec-Lenker gegen 18:45 Uhr auf dem Radweg parallel zur Beuthener Straße in Richtung Westen. Hier bog er offenbar unvermittelt auf die Beuthener Straße ein und kollidierte mit einem Toyota, der die Beuthener Straße in dieselbe Richtung befuhr. In Folge der seitlichen Kollision stürzte der Pedelec-Fahrer auf die Straße und erlitt schwere Verletzungen.
Ein alarmierter Rettungswagen transportierte den 87-Jährigen unter Begleitung eines Notarztes mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus.
Der entstandene Sachschaden ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Im Rahmen der Unfallaufnahme sperrten die Beamten den betroffenen Bereich für etwa 1,5 Stunden.
Die Ermittlungen der Verkehrspolizei Karlsruhe dauern weiter an.
Dreiste Diebe haben am Dienstagabend zwei Tannenbäume von einer Christbaumplantage bei Nagold entwendet.
Nach bisherigem Kenntnisstand meldete ein aufmerksamer Jäger gegen 23:40 Uhr zwei Unbekannte, die über einen Zaun auf das Feld einer Tannenbaumkultur zwischen den Stadtteilen Gündringen und Hochdorf stiegen. Weiter konnte der Zeuge mit einer Wärmebildkamera von einem Hochsitz aus beobachten, wie die Männer zwei Tannenbäume absägten und mitnahmen.
Durch die verständigten Polizeibeamten konnten die flüchtenden Diebe mit ihrem Auto schließlich in Nagold gestellt werden.
Im Fahrzeug befanden sich neben der Säge auch die beiden Tannenbäume.
Die Diebe erwartet nun eine Strafanzeige.
Am Dienstag ist ein 17-jähriger Mann auf seinem Nachhauseweg von einer vierköpfigen Personengruppe bedroht und verfolgt worden.
Gegen 13:20 Uhr traf der junge Mann auf Höhe der Nordstadtbrücke auf die Gruppe, wobei ein Mitglied verbal gegen ihn aggressiv wurde und ihm mit dem Leben drohte. Zur Untermauerung der Drohung soll der Täter eine schwarze Schusswaffe bei sich geführt haben.
In Reaktion auf die Bedrohung setzte der 17-Jährige offenbar Tierabwehrspray gegen die Personengruppe ein und flüchtete nach Hause. Die Gruppe folgte ihm bis ins Gebäude, woraufhin der junge Mann erneut Tierabwehrspray eingesetzte haben soll. Die Täter haben daraufhin das Wohnhaus offenbar verlassen, sollen aber nochmals verbal gedroht haben.
Gegen 15:20 Uhr tauchte die Gruppe erneut vor dem Anwesen auf und gelangte auch in den Hausflur. Aus Angst um seine Sicherheit verständigte der 17-Jährige daraufhin über den Notruf die Polizei. Mehrere Streifenwagen fuhren die Örtlichkeit an.
Bei der Anfahrt konnten die Beamten eine verdächtige Personengruppe feststellen. Beim Erkennen der Polizei flüchteten die Personen über einen Supermarktparkplatz. Eine der verdächtigen Personen konnte von Beamten des Polizeireviers Pforzheim-Nord eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Während der Festnahme verletzte sich eine Polizeibeamtin so schwer, dass sie ihren Dienst nicht fortsetzen konnte.
In unmittelbarer Nähe des Festnahmeortes konnte eine Waffe aufgefunden werden. Es handelte sich dabei um eine Schreckschusswaffe.
Die Ermittlungen zum Tathergang und den weiteren beteiligten Personen dauern an. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Pforzheim-Nord unter der Telefonnummer 07231 186-3211 zu melden.
Hinweis zu Schreckschusswaffen und Tierabwehrspray:
Obwohl der Erwerb von Schreckschusswaffen in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren möglich ist, ist das Führen dieser Waffen im öffentlichen Raum nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt.
Auch bei Tierabwehrspray weist die Polizei darauf hin, dass dessen Einsatz ausschließlich in Notwehr- oder Notstandssituationen gegenüber Tieren zulässig ist.
Am Dienstagmittag ist ein 30-jähriger Mann in Horb mit über zwei Promille verunfallt.
Nach bisherigem Kenntnisstand fuhr der VW-Fahrer gegen 12:50 Uhr in der Hornaustraße im stockenden Verkehr auf einen vor ihm anfahrenden Opel auf. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand.
Der entstandene Sachschaden wird auf 1.500 Euro geschätzt.
Bei der Unfallaufnahme konnten die Beamten des Polizeireviers Horb beim 30-jährigen Fahrer starken Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein freiwillig durchgeführter Test ergab einen Wert von über 2,1 Promille.
Der Mann musste eine Blutprobe abgeben und sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Ein 38-Jähriger drang am frühen Sonntagmorgen offenbar in die Wohnung des neuen Partners seiner ehemaligen Lebensgefährtin ein und fügte ihm leichte Verletzungen an der Hand zu.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verschaffte sich der 38-Jährige Beschuldigte gegen 07:00 Uhr auf bislang unbekannte Art und Weise Zutritt zur Wohnung des 44-jährigen Geschädigten in Walzbachtal und traf hierbei auf seine 36-jährige ehemalige Partnerin sowie den Geschädigten. Mutmaßlich aufgrund Eifersucht bedrohte er beide Personen zunächst mit einem mitgeführten Schwert und äußerte wohl mehrfach, dass er sie umbringen wolle. Der 44-Jährige Geschädigte konnte einen Hieb mit der Waffe zunächst abwehren, verletzte sich hierbei an der Hand und flüchtete anschließend auf die Straße. Daraufhin bedrohte der später Festgenommene die 36-Jährige und drohte ihr offenbar nochmals mit dem Leben. Im weiteren Verlauf verließ der 38-Jährige selbstständig die Wohnung, ohne dass er seiner ehemaligen Partnerin Verletzungen zufügte. Auf der Straße nahmen die zwischenzeitlich verständigten Polizeibeamten den Beschuldigten widerstandslos fest.
Der 44-Jährige Geschädigte blieb glücklicherweise leicht verletzt.
Der Beschuldigte wurde am Montag einem Haftrichter des Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Haftbefehl wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung erließ und den Vollzug der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten anordnete.