Nach derzeitigem Ermittlungsstand verschafften sich bislang unbekannte Täter am Donnerstag zwischen 16:45 Uhr und 19:15 Uhr offenbar gewaltsam Zutritt in ein Einfamilienhaus in der Max-von-Laue-Straße in Bretten.
Über die Terrassentür gelangten die Einbrecher in das Innere des Wohnhauses und durchsuchten die Räumlichkeiten. Auf ihrem Beutezug nahmen sie offenbar Bargeld an sich. Die genaue Höhe des entstandenen Sach- und Diebstahlschadens wird derzeit noch ermittelt.
Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei unter der Rufnummer 0721 666-5555 in Verbindung zu setzen.
Bislang unbekannte Täterschaft hat in der Nacht auf Donnerstag in der Gemeinde Illingen Ausschau nach unverschlossenen Fahrzeugen gehalten.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen, ging bislang unbekannte Täterschaft, zwischen 18:00 Uhr und 6 Uhr, an geparkte Fahrzeuge heran und prüfte ob diese unverschlossen seien. Bei insgesamt acht geparkten Fahrzeugen wurde sie fündig und entwendete hieraus Bargeld. Ein weiteres Fahrzeug war nach derzeitigem Kenntnisstand verschlossen und wurde auf bislang unbekannte Weise geöffnet.
Zeugen sowie Hinweisgeber, die Angaben zu dem bzw. den Täter/n geben können, werden gebeten, sich beim sachbearbeitenden Polizeiposten Maulbronn unter 07043 12100-0 oder beim Polizeirevier Mühlacker unter der Telefonnummer 07041 9693-0 zu melden.
Zur Vorbeugung der Taten, welche in sehr kurzer Zeit verübt werden können, rät die Polizei:
-Vergewissern sie sich immer, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist. Achten Sie, falls vorhanden, auf optische und akustische Signale. (Funkblocker können das Funksignal der Fernbedienung stören und so das Verriegeln verhindern)
-Schließen Sie die Fenster, Schiebedach oder Faltdach bei Cabrios
-Lassen Sie keine Wertsachen oder Bargeld sichtbar im Auto liegen. (Auch ein mobiles Navigationsgerät sowie die Halterung sollte beim Verlassen des Wagens entfernt werden)
-Bewahren sie keine Wertgegenstände im Kofferraum auf. Nehmen Sie bei Übernachtungen sämtliches Gepäck aus dem Kofferraum
-Melden Sie jeden Diebstahl der Polizei. Nehmen Sie nach einem Aufbruch keinerlei Veränderungen am/im Fahrzeug vor.
Im Rahmen einer kirchlichen Veranstaltung in der Karlsruher Innenstadt-Ost entwendete ein bislang unbekannter Täter am Mittwochabend eine Spendenbox samt Inhalt.
Im Zeitraum von 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr fand in einer Kirche in der Kaiserstraße eine Veranstaltung der evangelischen Kirche statt. Währenddessen riss ein bislang Unbekannter mutmaßlich mit roher Gewalt eine an der Wand verschraubte Spendenbox aus der Wand und entfernte sich mit dieser. Ein Mitarbeiter der Stadt Karlsruhe erkannte die etwa 170cm hohe Box am Donnerstag in der Zähringerstraße stehend wieder und verständigte daraufhin die Polizei.
Die Höhe des Schadens und der in der Box befindlichen Spenden ist derzeit noch nicht bekannt.
Die Polizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen und Hinweisgeber, sich unter 0721 666 -3311 mit dem Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz in Verbindung zu setzen.
Bislang unbekannte Betrüger kontaktierten im Laufe des gestrigen Tages mehrere Geschädigte telefonisch und waren in zwei Fällen erfolgreich.
Gegen 14:30 Uhr erhielt ein 76-jähriger Geschädigter aus Waghäusel-Kirrlach einen Anruf eines unbekannten Täters, der sich als angeblicher Polizeibeamter aus Mannheim ausgab. Er teilte dem Angerufenen mit, dass sie einer Bande von Betrügern auf der Spur seien. Diese hätten es auf die Goldmünzen des 76-Jährigen abgesehen, die eine vermeintliche Polizeibeamtin im Laufe des Tages begutachten würde. Gegen 23:40 Uhr erschien eine weibliche Person an der Wohnanschrift des Geschädigten in der Spessartstraße und nannte ihm ein zuvor am Telefon vereinbartes Passwort, um in das Haus zu gelangen. Nachdem sie die bereitgelegten Wertgegenstände begutachtet hatte, nahm sie diese an sich und ging in Richtung Taunusstraße davon.
Der entstandene Sachschaden liegt nach derzeitigen Erkenntnissen im unteren sechsstelligen Bereich.
Die Täterin soll bei einer Größe von etwa 160 cm eine normale Statur haben und zwischen 28 und 33 Jahren alt sein. Zum Tatzeitpunkt trug sie wohl eine Jacke aus Lederimitat, die ihr bis zur Hüfte reichte. Sie habe ein osteuropäisches Erscheinungsbild und sprach gebrochen Deutsch.
Auch in Östringen und Berghausen gingen an diesem Tag bei vier weiteren Haushalten betrügerische Anrufe ein. In drei der Fälle gaben sich die Anrufer als Polizeibeamte aus, die im Rahmen von angeblichen Ermittlungsverfahren das Vermögen der Geschädigten erfragten. Die Opfer bemerkten jedoch die Betrugsmasche, beendeten die Telefonate und erstatteten im Anschluss Strafanzeige.
Bei einem weiteren Anruf gaben sich die Täter als Bankmitarbeiter aus und täuschten der Geschädigten vor, dass sich Unbekannte Zugriff auf ihr Konto verschafft hätten. Die unrechtmäßigen Überweisungen müsse die Geschädigte am Computer über eine App stornieren. Auf diese Art und Weise gab die 51-jährige Frau im Online-Banking mehrere Aufträge frei. Hierbei handelte es sich nach derzeitigen Erkenntnissen wohl um Echtzeitüberweisungen. Nach Beendigung des Telefonats hatte die Geschädigte bereits keinen Zugriff mehr auf ihre Konten.
Die Höhe des entstandenen Schadens ist aktuell noch Gegenstand der Ermittlungen.
Zeugen, die im Zusammenhang mit der Tat in Waghäusel-Kirrlach verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter 0721 666 5555 zu melden.
Aus aktuellem Anlass rät die Polizei:
- Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen
Entscheidungen, Kontaktaufnahme mit Fremden sowie Herausgabe von
persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie
den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los.
- Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen
Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst unter Umständen wieder
bei den Tätern landen.
- Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse.
- Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie
vertrauen.
- Bringen Sie jeden Betrugsversuch zur Anzeige.
Im Rahmen zweier bei der Kriminalpolizei in Calw geführter Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sind am Mittwochmorgen mehrere Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle vollzogen worden.
Nach fast zweijähriger intensiver und umfangreicher Ermittlungsarbeit des Polizeipräsidiums Pforzheim und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim- wurden insgesamt 15 Objekte in Pforzheim, dem nördlichen Enzkreis, dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie in Spanien und in Malta durchsucht. Dabei konnten 10 Männer im Alter zwischen 26 und 32 Jahren festgenommen und die bereits erlassenen Haftbefehle in Vollzug gesetzt werden.
Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Bargeld, mehrere Waffen, zahlreiche Datenträger und Kommunikationsmittel sowie verschiedene Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Medikamente.
Insgesamt fanden die Beamten Marihuana und Amphetamine jeweils im unteren zweistelligen Kilobereich sowie Kokain im einstelligen Kilobereich. Darüber hinaus wurden Vermögenswerte wie hochwertiger Schmuck und Bargeld gesichert. Die genaue Höhe ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Insgesamt waren an dem Einsatz über 100 Beamte des Polizeipräsidiums Pforzheim, des Polizeipräsidiums Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Einsatz beteiligt. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei in Spanien und Malta gelang es, zwei der 10 Tatverdächtigen dort festzunehmen.
Ein weiterer dringend tatverdächtiger 26-Jähriger wurde am Donnerstagvormittag dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Pforzheim vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Pforzheimer Staatsanwaltschaft Haftbefehl ebenfalls wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie bestehender Fluchtgefahr und setzte diesen in Vollzug. Der 26-Jährige befindet sich, wie auch die anderen Tatverdächtigen, in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.
Johannes Jungmann, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Am Mittwochnachmittag ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der Melanchthonstraße in Bretten.
Eine 81-jährige Autofahrerin fuhr gegen 15:45 Uhr von der Bahnhofstraße in Richtung Kreisverkehr zur Melanchthonstraße in Richtung Altstadt.
Nach derzeitigen Kenntnissen verlor die Seniorin offenbar unmittelbar am Kreisverkehr die Kontrolle über ihren Mercedes-Benz und kollidierte zunächst seitlich mit dem Heck eines vor ihr fahrenden Opel Corsa. Im weiteren Verlauf fuhr die 81-Jährige auf den angrenzenden Gehweg und gefährdete dort eine 57-jährige Fußgängerin, die einem Zusammenstoß jedoch glücklicherweise ausweichen konnte.
Auf ihrer weiteren Fahrt auf einer Strecke von rund 40 Metern über den Gehweg, stieß die ältere Dame gegen ein geparktes Auto, ein Hauseck, eine Straßenlaterne und kam erst an einem Geländer vor einer Bäckerei mit ihrem Pkw zum Stillstand.
Bei dem Unfallgeschehen wurde nach aktuellen Erkenntnissen niemand verletzt.
Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden von etwa 13.000 Euro.
Der Mercedes-Benz war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Seniorin wurde von der Polizei nach Hause gefahren.
Bislang unbekannte Täterschaft ist am Mittwoch in eine Wohnung im Stadtteil Mühlen eingebrochen und hat Bargeld entwendet.
Nach bisherigem Ermittlungsstand drangen unbekannte Täter im Verlauf des Mittwochs in die in der Rottenburger Straße in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung über die Terrassentüre ein. Im Inneren öffneten sie mehrere Schubladen und Schränke und entwendeten einen Umschlag mit Bargeld.
Als die Bewohnerin gegen 15:30 Uhr zu ihrer Wohnung zurückkehrte, stellte sie den Einbruch fest und verständigte die Polizei.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst in Pforzheim zu melden.
Bislang unbekannte Täter legten am Mittwochnachmittag offensichtlich Feuer in der St. Peter Kirche in Philippsburg-Huttenheim. Aufgrund des schnellen Eingreifens von Passanten entstand glücklicherweise nur Sachschaden.
Kurz nach 15:30 Uhr bemerkte eine aufmerksame Zeugin brennende Flyer im Eingangsbereich und eine in Brand gesetzte Tischdecke am Altar der Kirche in der Rheinstraße und wählte umgehend den Notruf. Noch vor dem Eintreffen der alarmierten Feuerwehr gelang es weiteren hinzukommenden Personen, die Brände selbständig zu löschen. Hierdurch konnte ein Übergreifen der Flammen verhindert werden.
Nach aktuellem Sachstand geht die Polizei von einer Brandstiftung aus. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 8.000 Euro geschätzt.
Hinweise auf den Brandleger liegen derzeit nicht vor.
Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten sich mit dem Kriminaldauerdienst Karlsruhe unter der Rufnummer 0721/666-5555 in Verbindung zu setzen.
Mit der Faschingszeit und den zahlreichen Veranstaltungen rückt auch der Jugendschutz verstärkt in den Fokus von Polizei und Veranstaltern. Insbesondere für Kinder und Jugendliche stellen Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten sowie illegale Drogen erhebliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken dar.
Unser Ziel ist, ausgelassenes Feiern zu ermöglichen, ohne den Schutz von Minderjährigen aus dem Blick zu verlieren.
Die Polizei appelliert daher an alle Beteiligten, insbesondere an Eltern und Erziehungsberechtigte, Vereine, Zünfte, Veranstalter, Mitarbeitende im Einzelhandel sowie an das soziale Umfeld junger Menschen, Verantwortung zu übernehmen und die gesetzlichen Bestimmungen konsequent einzuhalten. Der Jugendschutz gilt uneingeschränkt, auch während der sogenannten „fünften Jahreszeit“.
Alkohol – die gesetzlichen Altersgrenzen:
Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nur an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden. Eine Ausnahme besteht, sofern sich Minderjährige unter 16 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person befinden.
Andere alkoholische Getränke, insbesondere Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke, dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.
Tabakwaren, E-Zigaretten, Vapes und E-Shishas:
Die Abgabe von nikotinhaltigen und nikotinfreien Tabakprodukten, E-Zigaretten, E-Shishas sowie Vapes an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Ebenso ist der Konsum dieser Produkte in der Öffentlichkeit für Minderjährige untersagt.
Cannabis:
Minderjährigen ist der Besitz und Konsum von Cannabis verboten. Erwachsene dürfen Cannabis in der Öffentlichkeit nur dann konsumieren, sofern sie sich nicht in Schutz- oder Verbotszonen aufhalten. Der Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist unzulässig. Veranstalter können darüber hinaus den Konsum von Cannabis im Rahmen ihrer Hausrechte auf Veranstaltungen vollständig untersagen.
Hinweise und Empfehlungen für Veranstalter
Veranstalter sind angehalten, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Schulung des Personals im Hinblick auf den Umgang mit Jugendlichen sowie die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits bei der Bewerbung von Veranstaltungen sollten Hinweise auf Altersbeschränkungen, Ausweispflichten, mögliche Erziehungsbeauftragungen sowie das Verbot des Mitbringens alkoholischer Getränke deutlich kommuniziert werden.
Während der Veranstaltung sind Alterskontrollen konsequent durchzuführen. Im Zweifel sollte stets ein Altersnachweis verlangt werden. Farbige Armbänder oder Stempel für unterschiedliche Altersgruppen können die Kontrolle bei der Getränkeausgabe erleichtern und das Servicepersonal entlasten. Minderjährige dürfen nicht beim Verkauf oder Ausschank alkoholischer Getränke eingesetzt werden.
Weitere Informationen und Materialien zum Download:
Weitere Hinweise zum Thema Jugendschutz und Drogenprävention finden Sie im Internetauftritt der Polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de(Themenbereich „Drogen“).
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Prävention beim Polizeipräsidium Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721 / 666-1201 zur Verfügung.
Bei der Festnahme eines renitenten Ladendiebs sind am Dienstagnachmittag in Bruchsal zwei Polizeibeamte verletzt worden. Aufgrund der erlittenen Verletzungen konnten diese ihren Dienst nicht mehr fortsetzen.
Derzeitigen Erkenntnissen zufolge wurden die Beamten gegen 15 Uhr zu einem Fachmarkt im Gewerbegebiet Wendelrot gerufen, um die Personalien eines Ladendiebes festzustellen. Während der körperlichen Durchsuchung nach vermeintlichem Diebesgut attackierte der 33-Jährige die Polizeibeamten offenbar unvermittelt mit Schlägen. Der Festnahme widersetzte er sich anschließend derart, dass es erst mit weiteren hinzugerufenen Beamten gelang, dem Beschuldigten Handschließen anzulegen und ihn auf ein Polizeirevier zu bringen.
Den 33-Jährigen erwartet nun eine Anzeige unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Diebstahls.