Am Montagmittag erfasste eine Straßenbahn in der Karlsruher Innenstadt zwei Fußgänger, die dabei leichte Verletzungen erlitten.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand überquerten ein 22-Jähriger und eine 20-Jährige gegen 13:00 Uhr die Bahngleise in der Kaiserallee an der Einmündung zur Grashofstraße.
Zeugen berichteten, dass die beiden offenbar trotz der für sie geltenden Rotlichtphase die Gleise überquerten. In der Folge gerieten sie zwischen zwei Waggonteile der Bahn und stürzten auf die Straße.
Ein alarmierter Rettungswagen versorgte die beiden leicht Verletzten noch vor Ort.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren an Bahnübergängen hin und appelliert an Fußgänger, beim Überqueren besonders aufmerksam zu sein und sich an die geltenden Verkehrszeichen zu halten.
Am späten Dienstagabend beging ein Toyota-Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol gleich mehrere Verstöße und beschädigte zwei Verkehrsschilder.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen fuhr ein 55-Jähriger gegen 21:45 Uhr auf der Elfmorgenbruchstraße von der Karlsruher-Oststadt kommend in Richtung Hagsfeld.
Auf Höhe des Umspannwerks verlor der Pkw-Fahrer offenbar die Kontrolle über sein Auto, überfuhr eine Verkehrsinsel und beschädigte dabei ein Verkehrszeichen. Daraufhin geriet er auf die Gegenfahrbahn und überfuhr einen Leitpfosten sowie ein weiteres Verkehrszeichen. Anschließend kam er offenbar links von der Fahrbahn ab und blieb im Straßengraben stehen.
Der Fahrer erlitt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Verletzungen.
Im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf eine alkoholische Beeinflussung des Beschuldigten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest zeigte einen Wert von etwa 1,7 Promille.
Die Beamten untersagten dem 55-Jährigen die Weiterfahrt, beschlagnahmten seinen Führerschein und verständigten ein Abschleppunternehmen.
Der entstandene Sachschaden ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Der 55-Jährige muss nun unter anderem mit einer Anzeige aufgrund Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen.
Wie bereits am 17.03.2025 berichtet (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/5992156), kam es am 14.03.2025 zu einem tätlichen Angriff auf einen 69-jährigen Mann, welcher vor seiner Wohnanschrift von zwei unbekannten, maskierten Tätern mit einem Baseballschläger attackiert und lebensgefährlich verletzt wurde.
Das Kriminalkommissariat Pforzheim führt seit Mitte März 2025 in diesem Fall umfangreiche Ermittlungen.
Nach Auswertung der sichergestellten Beweismittel und Spurenträger richtete sich der Tatverdacht gegen einen 51-jährigen italienischen Staatsangehörigen, der nach Erwirkung eines europäischen Haftbefehles am 08.10.2025 durch die örtliche Polizei in Neapel festgenommen werden konnte.
Anschließend erfolgte die Auslieferung nach Deutschland und am 08.11.2025 die Vorführung am Amtsgericht Frankfurt am Main, wonach der Haftbefehl in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Der bereits inhaftierte Beschuldigte ist nun wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub angeklagt worden.
Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Pforzheim insbesondere zum zweiten, bislang noch unbekannten Mittäter sowie den Verbindungen zwischen den Tätern dauern weiter an.
Christian Schwab, Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim
Laura Müller, Pressestelle Pforzheim
Ein 43-Jähriger wurde am Montagmittag in der Südstadt offenbar Opfer eines Raubdeliktes. Die Kriminalpolizei Karlsruhe hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand lief der 43-jährige Mann gegen 14:00 Uhr auf der Rüppurrer Straße und zählte hierbei offenbar sein mitgeführtes Bargeld. Zwischen der Werder- und der Schützenstraße sollen zwei unbekannte Männer von der gegenüberliegenden Straßenseite auf ihn zugekommen sein und ihm den Weg versperrt haben. Ein Täter habe ein Messer drohend in der Hand gehalten und die Herausgabe des Geldes gefordert, das der Geschädigte noch in der Hand hielt. Direkt darauf habe der Haupttäter mehrere Geldscheine an sich gerissen und beide Männer gingen mit schnellen Schritten auf der Rüppurrer Straße in Richtung Stuttgarter Straße davon. Der zweite Täter soll die Raubhandlung wohl mit seinem Körper abgedeckt haben, blieb ansonsten aber passiv.
Die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei ergaben bislang keine Hinweise auf die Täter. Der Geschädigte des Raubdeliktes erlitt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verletzungen.
Die beiden dunkelhäutigen Räuber sollen den Angaben des Geschädigten zufolge etwa 22 Jahre bis 23 Jahre alt gewesen sein und bei einer geschätzten Körpergröße von 170 bis 175 Zentimeter eine dünne Statur haben. Beide werden mit lockigen Haaren und einem Vollbart beschrieben.
Zum Tatzeitpunkt waren die Unbekannten wohl mit Basecaps, sogenannten Windrunner-Jacken und schwarzen Sneakers bekleidet.
Zeugen, die Hinweise zu den Unbekannten oder der Tat geben können, werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0721 666 – 5555 in Verbindung zu setzen.
Am Samstagnachmittag ist ein Verteilerkasten im Stadtteil Eutingen durch einen Verkehrsunfall beschädigt worden.
Ein bislang unbekannter Renault-Fahrer befuhr die Eutinger Straße (B10) von Pforzheim in Richtung Niefern-Öschelbronn. Aus bislang ungeklärter Ursache kam der Fahrer rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei prallte der Lenker gegen einen Verteilerkasten und beschädigte diesen. Der Fahrer und sein Beifahrer verließen die Unfallörtlichkeit fußläufig.
Gesucht werden insbesondere die Insassen eines weißen Kleinwagens, die nach dem Vorfall an der Unfallstelle angehalten haben. Sie und weitere Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten sich beim Autobahnpolizeirevier Pforzheim unter der Telefonnummer 07231 12581-0 zu melden.
Verunfallt ist am frühen Dienstagmorgen ein beladener Lkw auf der Bundesstraße 35 ohne Fremdbeteiligung.
Nach derzeitigem Stand befuhr gegen 5 Uhr ein Lkw- Lenker die Bundesstraße 35 von Illingen in Fahrtrichtung Lienzingen. Aus noch ungeklärter Ursache kam das Gespann nach rechts von der Fahrbahn ab und kippte einige Meter neben der asphaltierten Straße auf die rechte Fahrzeugseite.
Die Lkw-Lenker konnte das Gefährt eigenständig verlassen. Eher leicht verletzt wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Betriebsstoffe traten nicht aus.
Für die Unfallaufnahme und insbesondere die Bergungsmaßnahmen wurde die Bundesstraße 35 ab 5:15 Uhr voll gesperrt. Aktuell dauern die Maßnahmen an. Der Sattelzug ist beladen mit Altmetall und Elektrogroßgeräten.
3. Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim und des Polizeipräsidium Pforzheim zu Tötungsdelikt in Neuenbürg
Mehrere dutzend Ermittlerinnen und Ermittler der Sonderkommission „Motor“ und die Staatsanwaltschaft in Pforzheim ermitteln seit dem 25. Februar 2026 mit Hochdruck in der Sache.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – für Hinweise, die zur Ermittlung der Täterin oder des Täters oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von bis zu 10.000 Euro ausgesetzt.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Amtsträger und deren Angehörige, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, sind ausgeschlossen.
Sachdienliche Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Pforzheim unter der Rufnummer 07231 186 4444 entgegen.
Zudem können Zeugen der Sonderkommission „Motor“ nun auch anonym Hinweise zukommen lassen. Hierzu wurde auf der Website der Polizei Baden-Württemberg die anonyme Hinweisaufnahme über das sogenannte Business Keeper Monitoring System (BKMS®) eingerichtet.
Das System wird durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) betreut und bietet ein Höchstmaß an Anonymität und Datensicherheit – gerade denjenigen, die negative Auswirkungen auf ihre private oder berufliche Situation sowie ihre persönliche Sicherheit befürchten.
Die Zugangslinks zum BKMS® finden Sie auf der Homepage der Polizei Baden-Württemberg.
Für anonyme Hinweise kann die Zuerkennung einer Belohnung nicht erfolgen.
Das Hinweisportal der Sonderkommission „Motor“ kann aber auch direkt unter dem Link https://www.bkms-system.net/bw-soko-motor
oder dem QR-Code aufgerufen werden. Es ist rund um die Uhr erreichbar. Neben Text können auch Video-, Bild- oder Audiodateien hochgeladen werden.
Für die Hinweisgebenden besteht so unter dem Schutz der Anonymität die Möglichkeit Hinweise an die Polizei zu richten sowie die Option der Einrichtung eines virtuellen Postfachs, um einen anonymen Dialog mit der Polizei zu führen.
Weitere Informationen zur Funktion und Sicherheit des anonymen Hinweisgebersystems findet sich auf der Seite der Polizei Baden-Württemberg unter dem Link: https://www.polizei-bw.de/anonymes-hinweisgebersystem/
Pressevertreter werden gebeten in ihren Beiträgen den angefügten QR-Code zu veröffentlichen.
Die Sonderkommission veröffentlicht heute, in Absprache mit Angehörigen, ein Lichtbild des Verstorbenen, welcher im westlichen Enzkreis lebte und als Hausmeister und Lieferant in der Gastronomie tätig war. In diesem Zusammenhang werden Zeugen gesucht! Von Interesse ist insbesondere nachfolgende Fragestellung:
1. Wer hat das 41-jährige Opfer in der Zeit von 23. Februar 2026 bis zum Morgen des 25. Februar 2026 im Bereich Neuenbürg gesehen?
2. Zu welchen Personen im Raum Neuenbürg pflegte der Mann, welcher auch als Lieferant für eine örtliche Gastronomie tätig war, Kontakt?
Weiterhin sucht die Sonderkommission „Motor“ Bild-/Videoaufnahmen für den genannten Zeitraum und legt zudem großen Wert auf Audiospuren (akustische Aufzeichnungen).
Alle Zeugen können sich, neben der Möglichkeit einer anonymen Hinweisübermittlung über das BKMS jederzeit mit der Kriminalpolizei wie folgt in Verbindung setzen:
Kriminaldauerdienst Pforzheim, Rufnummer: 07231 186 4444
Polizeipräsidium Pforzheim, E-Mailadresse: pforzheim.pp@polizei.bwl.de
Christian Schwab, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Benjamin Koch, Pressesprecher des Polizeipräsidium Pforzheim
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Am Freitag den 13.03.2026 gelang Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Einsatz die Festnahme eines wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls gesuchten Tatverdächtigen. Der 56-jährige Mann steht im Verdacht, für eine Vielzahl von Einbrüchen und auch für weitere Straftaten verantwortlich zu sein.
Der Festnahme gingen wochenlange, akribische Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruch des Polizeipräsidiums Karlsruhe voraus. Schließlich konnte der Verdächtige identifiziert und am Freitagnachmittag in der Karlsruher Innenstadt lokalisiert und festgenommen werden. Er steht im Verdacht, alleine seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres 30 Wohnungseinbrüche begangen zu haben. In weiteren 17 Fällen soll er im Versuchsstadium gescheitert sein. Darüber hinaus liegen Anhaltspunkte für einen versuchten Firmeneinbruch und einen ebenfalls versuchten PKW-Aufbruch des Beschuldigten vor.
Die im Raum stehenden Wohnungseinbrüche wurden schwerpunktmäßig im Gebiet des Stadt- und Landkreises Karlsruhe begangen. Die Polizei rechnet dem nun Festgenommenen darüber hinaus weitere Taten in den Dienstbezirken der Polizeipräsidien Pforzheim, Offenburg, Konstanz
und Rheinpfalz zu.
Wohnungseinbrüche gehen mit erheblichen materiellen und immateriellen Schäden einher. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird durch diese Straftaten erheblich gestört, weil die Opfer in ihrem höchstpersönlichen, geschützten Lebensraum angegriffen werden. Der Leiter der Kriminalpolizei Karlsruhe, Leitender Kriminaldirektor Detlef Erny, hob nach der Festnahme die Wichtigkeit der Polizeiarbeit im Phänomenbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls hervor: „Aus gutem Grund wurde der Wohnungseinbruch im Jahr 2017 als selbstständiger
Straftatbestand zum Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren eingestuft. Die Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruch der Kriminalpolizei Karlsruhe ermittelt konsequent mit Unterstützung beteiligter Partner der Schutzpolizei und des Polizeipräsidiums
Einsatz, um derartige Straftaten aufzuklären und der Begehung weiterer Einbrüche entgegenzuwirken. Die Festnahme am Freitagnachmittag belegt eindrucksvoll, dass sich unsere gemeinsamen Anstrengungen lohnen und unsere Maßnahmen greifen“.
Der Beschuldigte wurde noch am Freitag aufgrund eines offenen Haftbefehls in Haft genommen.
Alleinbeteiligt ist ein 31-jähriger Mercedesfahrer am Sonntagmorgen zwischen Niefern und Öschelbronn verunfallt.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen befuhr der Mann gegen 5:10 Uhr die Landstraße 1125. Der Fahrer kam von der Fahrbahn ab. Dabei beschädigte dieser den Grünstreifen, Leitplanke und Leitpfosten.
Der Fahrer entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Da dieser sein Kennzeichen verloren hatte, konnte er an seiner Wohnanschrift angetroffen werden.
Dort teilte er den Polizeibeamten mit, dass er fast einen Unfall hatte. Hierbei konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen, der sich im Anschluss durch einen Alkoholtest bestätigte. Mit über 1,6 Promille musste er nicht nur eine Blutprobe, sondern auch seinen Führerschein abgeben.
Durch den Unfall entstand ein niedriger fünfstelliger Sachschaden.
Mit über 2,8 Promille ist eine BMW-Fahrerin auf der Kreisstraße 4351 vom Abzweig Rotfelden in Richtung Wart gefahren und gefährdete bislang unbekannte Verkehrsteilnehmer.
Nach derzeitigem Kenntnisstand meldete ein aufmerksamer Zeuge am Freitagmittag gegen 12:30 Uhr ein Auto, welches Schlangenlinien gefahren ist und auch auf den Grünstreifen abkam.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte von den Polizeibeamten Alkoholgeruch wahrgenommen werden.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Die 37-Jährige musste neben einer Blutprobe auch ihren Führerschein abgeben.
Die BMW-Fahrerin muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Sie erwartet eine Strafanzeige sowie ein Fahrverbot.
Bei dem Fahrzeug der Betrunkenen konnten verschiedene erhebliche Beschädigungen festgestellt werden.
Zeugen, die durch die geschilderte Fahrweise der Betrunkenen gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07452 9305-0 beim Polizeirevier Nagold zu melden.
Die Polizei weist darauf hin, dass Trunkenheit am Steuer nicht nur die eigene Sicherheit gefährdet, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Zudem appelliert sie an alle Autofahrer, auf Alkohol im Straßenverkehr zu verzichten.