Am Montagmittag hat der Verkehrsdienst Freudenstadt ein besonderes Augenmerk auf die Bundesstraße 500 gelegt.
Im Bereich des Parkplatzes Zimmerholz wurden insgesamt 312 Fahrzeuge überwacht, ein Autofahrer musste neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen.
Die Geschwindigkeitsmessungen fanden zwischen 10:30 Uhr und 14:30 Uhr statt. Dabei stellten die Einsatzkräfte insgesamt 35 Verstöße fest. Die höchstgemessene Geschwindigkeit eines Pkw-Fahrers betrug 151 km/h bei erlaubten 70 km/h.
Dieser muss mit drei Monaten Fahrverbot, zwei Punkten und 840 Euro Bußgeld rechnen.
Ein Lkw-Fahrer überschritt die zulässigen 70 km/h mit 23 km/h, sodass dieser ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen muss.
Allgemeine Information Ihrer Polizei:
Nach wie vor ist Geschwindigkeit die Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen mit tödlichen Folgen. Zur konsequenten Erhöhung der Verkehrssicherheit werden entsprechende Verkehrskontrollen fortgeführt.
Betrügern gelang es am Montagnachmittag eine 74-jährige Frau aus Ubstadt-Weiher mittels eines „Schockanrufs“ zu täuschen und wertvollen Schmuck zu erbeuten.
Ersten Erkenntnissen zufolge nahm einer der Betrüger gegen 15:00 Uhr zunächst telefonischen Kontakt mit der Geschädigten auf. Am Telefon gab er sich als Polizeibeamter aus und teilte der 74-Jährigen mit, dass ihre Enkelin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. In der Folge kontaktierte eine weitere Tatverdächtige die 74-Jährige, gab sich als Richterin aus und forderte eine angebliche Kaution in Höhe von mehreren tausend Euro.
Da die Geschädigte die geforderte Summe nicht in bar zu Verfügung hatte, fragten die Betrüger wohl gezielt nach Schmuck.
In der falschen Annahme, ihrer Enkelin aus der misslichen Lage zu helfen, übergab die 74-Jährige den Schmuck gegen 17:00 Uhr vor ihrem Wohnanwesen an einen bislang unbekannten Geldabholer.
Den Abholer beschrieb die Dame als etwa 35 bis 40 Jahre alten, geschätzt 170 cm großen Mann mit kräftiger Statur und rundlichem Gesicht. Er habe schwarze längere Haare, welche nach hinten gekämmt waren und trug einen knielangen braunen Mantel.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Geldabholer geben können, sich unter der Rufnummer 0721 666-5555 mit dem Kriminaldauerdienst Karlsruhe in Verbindung zu setzen.
Aus aktuellem Anlass rät die Polizei:
- Die Polizei wird Sie niemals nach Ihrem Geld beziehungsweise
Wertsachen fragen und um deren Herausgabe bitten. Das tun nur
Betrüger.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse. Geben Sie auf keinen Fall private Daten
z.B. Bankkonto- oder Kreditkartendaten oder Zugangsdaten heraus.
- Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie
sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die
jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie
sich den Sachverhalt bestätigen.
- Werden Sie misstrauisch, wenn sie aufgefordert werden zu Fremden
Kontakt aufzunehmen, z.B. einem Boten, der ihr Geld, ihre Bankkarte
oder ihre Wertsachen mitnehmen will.
- Löschen Sie ihre Telefonnummer aus dem Telefonbuch. Nur auf
diese Art schützten Sie sich effektiv vor Anrufen von Betrügern.
- Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie
unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
Einen Diebstahlschaden im mittleren vierstelligen Eurobereich haben unbekannte Täter am Sonntag, 09.02.2025, bei einer Firma in der Pforzheimer Südweststadt hinterlassen.
Nach bisherigem Kenntnisstand drangen die Täter am Sonntag zwischen 15.00 Uhr und 18.30 Uhr in das in der Kaiser-Friedrich-Straße befindliche Firmengelände ein. Dort entwendeten sie Kupferschrott, dessen Gewicht derart beträchtlich war, dass diese mit einem größeren Fahrzeug transportiert werden musste.
Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Fahrzeuge oder Personen gesehen haben, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst 07231 – 186 4444 in Verbindung zu setzen.
Seit über fünf Jahren registriert das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Karlsruher Kriminalpolizei einen stetigen Anstieg an Anzeigen im Zusammenhang mit Anlagebetrug.
Betrüger locken ihre Opfer oft über Werbeanzeigen im Internet oder durch direkte Kontaktaufnahme über die sozialen Medien mit vermeintlich lukrativen Investitionsmöglichkeiten in Aktien, Festgeld oder Krypto-Währungen. Die Täter versprechen sichere und außergewöhnlich hohe Gewinne und bauen so gezielt eine Vertrauensbasis auf.
Der Einstieg erfolgt meist mit kleinen Beträgen, etwa 250 Euro, und um den Anschein von Seriosität zu erwecken, zahlen die Täter in einigen Fällen anfangs geringe Summen zurück. Zudem erstellen die Betrüger aufwendig gestaltete Webseiten, auf denen die Opfer ihre vermeintlich eigenen Konten einsehen und die angeblich steigenden Renditen verfolgen können. Diese vermeintliche Transparenz soll Vertrauen schaffen und Sicherheit vorgaukeln.
Sobald das Vertrauen der Opfer gefestigt ist, drängen die Täter auf höhere Investitionen oder fordern sie auf, Kredite aufzunehmen. Oftmals behaupten sie, dass zusätzliche Zahlungen nötig seien, um angebliche Probleme wie Steuern im Ausland oder Notarkosten zu lösen. In Wirklichkeit wird das eingezahlte Geld jedoch nicht investiert, sondern verschwindet grundsätzlich spurlos.
Zusätzlich nutzen Betrüger Bilder von Prominenten, sowie gefälschte Logos und Layouts bekannter Nachrichtenanbieter oder Fernsehsender, um ihre Angebote attraktiv und seriös erscheinen zu lassen. Reißerische Schlagzeilen, etwa über geheime Erfindungen, durch die jeder reich werden könne, locken Opfer auf vermeintlich vertrauenswürdige Webseiten. Dort hinterlassen sie gutgläubig ihre Kontaktdaten, die von den Tätern für weitere Betrugsversuche genutzt werden.
Für die Opfer endet diese Täuschung oft mit erheblichen Verlusten – nicht selten im Bereich von mehreren zehntausend bis zu hunderttausend Euro. Da die Täter häufig aus dem Ausland agieren und ihre Spuren geschickt verschleiern, gestaltet sich die strafrechtliche Verfolgung besonders schwierig.
Aus aktuellen Anlass appelliert die Kriminalpolizei deshalb ausdrücklich:
– Lassen Sie sich nicht auf ungewollte Kontaktaufnahmen über das Internet, soziale Medien, E-Mail oder Telefon ein.
– Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden und werden Sie bei scheinbar besonders lukrativen Angeboten misstrauisch.
– Nutzen Sie den Service von z.B. Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest/Finanztest, Ihrer Hausbank oder spezialisierter Anwälte und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen. Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
– Produkt-Zertifizierungen (z.B. vermeintliche TÜV- oder andere „Siegel“) sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen. Dies gilt auch für frei erfundene Werbung mit den Namen prominenter Personen, die mit derselben Anlagemöglichkeit angeblich bereits erfolgreich investiert hätten.
– Überweisen Sie kein Geld an Unbekannte.
Ebenso kann im Zweifel ein Anruf beim Dezernat für Wirtschaftskriminalität des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Telefon 0721 666-5301, unbedingt bevor Geld bezahlt oder überwiesen wird, vor einem finanziellen Schaden bewahren.
Über das Wochenende entnahmen Unbekannte Diesel aus einem auf einem „Park and Ride“ Parkplatz abgestellten Lkw.
In der Zeit zwischen Freitag, 15:00 Uhr, und Montag, 08:30 Uhr, brachen die Täter zunächst den Tank des im Bereich der Autobahnanschlussstelle Pforzheim-Nord abgestellten Fahrzeugs auf und entnahmen danach die Tankfüllung mit insgesamt rund 300 Liter Kraftstoff im Wert von rund 450 Euro.
Am frühen Montagmorgen hat ein bewaffneter Mann den Mitarbeiter einer Tankstelle in der Innenstadt bedroht und Bargeld gefordert.
Nach bisherigem Ermittlungsstand betrat der Räuber, gegen 5:00 Uhr, die in der Zerrennerstraße gelegene Tankstelle. In der Folge bedrohte der Täter den Kassierer mit einem Messer und verlangte von ihm Bargeld. Dieser ergriff seinerseits ein Reizstoffsprühgerät und setzte es gegen den Mann an, der hierauf ohne Beute sofort die Flucht ergriff.
Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen konnte die Person nicht mehr angetroffen werden.
Der gesuchte Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:
- männlich, etwa 25 Jahre alt
- etwa 175 cm - 180 cm groß
- weißes Tuch als Maskierung vor Mund und Nase
- bekleidet mit dunkler Jacke, Jeans und weißen Schuhen und
dunklem Basecap sowie weißen Handschuhen
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber darum, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst zu melden.
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles
Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige
können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des
Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu
gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder
Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung,
mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu
beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
- Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter des
Raubes, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und
notieren Sie sich deren Personalien.
- Wenn Sie beim Raub verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen
medizinisch behandeln und dokumentieren. Sie sollten sich von
Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus
behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich
dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als
auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld,
Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die
Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre
Krankenversicherung.
- Wenn es mit dem Täter oder der Täterin unmittelbaren
Körperkontakt gab, waschen Sie die betroffene Körperstelle bzw.
Ihre Kleidung bitte nicht. Denn nur so können mögliche Spuren
gesichert werden. Haben Sie den Täter oder die Täterin durch
Ihre Gegenwehr verletzt, z.B. durch Kratzen? Dann waschen Sie
sich auch hier nicht, sondern lassen Sie die Spuren bei der
Polizei sichern.
Ein 22-Jähriger steht im Verdacht, mit seinem Auto am frühen Sonntagmorgen auf der Kreisstraße 4520 zwischen Ölbronn und Knittlingen betrunken und ohne Führerschein gegen einen Baum gefahren zu sein.
Dem bisherigen Stand der Ermittlungen zufolge, war der Mann gegen 02:10 Uhr auf der Kreisstraße 4520 von Kleinvillars kommend in Fahrtrichtung Knittlingen unterwegs, als er mit seinem Seat im Bereich einer Kurve, vor der Einmündung in Richtung Ruit, von der Fahrbahn abkam und in der Folge gegen einen Baum fuhr. Verletzt wurde bei der Kollision niemand.
Durch die unfallaufnehmenden Polizeibeamten vom Polizeirevier Mühlacker wurde beim 22-Jährigen ein freiwilliger Atemalkoholvortest durchgeführt. Jener hatte einen Wert von rund 0,7 Promille zum Ergebnis. Außerdem stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Er musste eine Blutprobe abgeben und es erwartet ihn nun eine Strafanzeige.
Der verunfallte Seat musste abgeschleppt werden. Es entstand durch den Zusammenstoß ein Schaden im mittleren fünfstelligen Eurobereich.
Alkoholisiert ist am Sonntagabend in der Innenstadt ein 46-jähriger Opel-Fahrer mit einem vorbeifahrenden Pkw zusammengestoßen.
Aus bislang nicht näher bekannten Gründen fuhr gegen 19:45 Uhr der 46-Jährige von der Jahnstraße nach links über eine rote Ampel in die Calwer Straße, als er mit einem weiteren Pkw, welcher aus der Calwer Straße kam, zusammenstieß. Verletzt wurde hierbei niemand.
Nach dem Zusammenstoß entfernte sich der 46-Jährige zunächst, konnte von dem anderen Unfallbeteiligten jedoch verfolgt und im Anschluss zum Anhalten bewegt werden. Die Polizei kam ebenfalls vor Ort.
Während der Unfallaufnahme konnten die Polizisten des Polizeirevier Pforzheim-Süd Alkoholgeruch bei dem 46-Jährigen wahrnehmen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,5 Promille.
Der 46-jährige Autofahrer musste sodann nicht nur eine Blutprobe abgeben, sondern auch seinen Führerschein.
Im Rahmen einer Verkehrsüberwachung am vergangenen Freitag stellten Beamte der Verkehrspolizei gleich mehrere Verkehrsteilnehmer mit teils erheblichen Verstößen gegen die erlaubte Maximalgeschwindigkeit von 120 km/h fest.
Eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Karlsruhe führte am Freitagnachmittag im Zeitraum zwischen 13:30 Uhr und 18:45 Uhr Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesstraße 36 auf Höhe der Ausfahrt Neureut durch. Trotz des morgendlichen Schneefalls und unübersichtlicher Witterung mussten insgesamt 235 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. 56 Fahrerinnen und Fahrer erwarten nun Punkte in Flensburg, 8 von ihnen ein Fahrverbot.
Trauriger Spitzenreiter war ein Raser der mit einer Geschwindigkeit von 195 km/h entlang der B36 gemessenen wurde.
Der am Montagmorgen bei einem Einsturz eines Einfamilienhauses in Stutensee eingeklemmte 73-Jährige konnte gegen 11:50 Uhr von Kräften des Technischen Hilfswerkes schwerverletzt aus dem Gebäude geborgen werden.
Die Ursache der Explosion und Einsturzes in der Henhöferstraße ist noch unbekannt und Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Die Einsatzkräfte befinden sich nach wie vor an der Unfallstelle.