Pforzheim (ots)
Am vergangenen Wochenende mussten Beamte des Polizeireviers Pforzheim-Nord gleich zwei E-Scooter-Fahrer stoppen, die erheblich unter dem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr in Pforzheim teilnahmen.
Den ersten Fall registrierten die Einsatzkräfte bereits am frühen Samstagmorgen gegen 02:40 Uhr in der Jahnstraße. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 52-jähriger E-Scooter-Fahrer angehalten. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholvortest zeigte ein deutliches Ergebnis von über 1,8 Promille. Dem Mann wurde infolgedessen die Weiterfahrt untersagt; er musste sich im Anschluss einer ärztlichen Blutentnahme unterziehen.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am frühen Sonntagabend in der Güterstraße. Gegen 17:45 Uhr fiel den Beamten ein 56-jähriger Mann auf, der seinen E-Scooter steuerte und dabei zeitgleich seine Bierflasche in der Hand hielt. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrers ergab der Atemalkoholvortest einen Wert von mehr als 1,4 Promille. Auch in diesem Fall war die Fahrt beendet, und die Beamten ordneten eine Blutprobe an.
Gegen beide Fahrzeugführer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Ein wichtiger Hinweis der Polizei zu Alkohol und Drogen auf E-Scootern:
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass Alkohol und Drogen beim Führen von E-Scootern strikt verboten sind. Auf dem E-Scooter gelten exakt dieselben Regeln und gesetzlichen Grenzwerte wie beim Autofahren:
Ab 0,3 Promille: Zeigt der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (wie z. B. Schlangenlinien), kann bereits ab diesem Wert eine Straftat vorliegen.
Ab 0,5 Promille: Wer ohne Ausfallerscheinungen mit über 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies zieht in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich.
Ab 1,1 Promille: Bei einem Wert ab 1,1 Promille ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht – es liegt in jedem Fall eine Straftat vor.
Null-Promille-Grenze: Achtung! Für Personen unter 21 Jahren sowie für Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Weitere Informationen unter: https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/fahrrad/ride-it-right
Christian Schulze, Pressestelle
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