Calw/Enzkreis/Freudenstadt/Pforzheim (ots)
Die Vielfalt an Fahrzeugen, die sich im Straßenverkehr bewegt, nimmt von Jahr zu Jahr stetig zu. Deshalb müssen sich immer mehr Verkehrsteilnehmende den vorhandenen Verkehrsraum teilen Auf den Straßen geht es gefühlt immer enger zu. Umso wichtiger ist es, dass alle Verkehrsteilnehmenden aufeinander aufpassen und sich an die geltenden Regeln halten.
Hier ist es oftmals schwer, einen Überblick behalten zu können. In Bezug auf den Radverkehr hat sich bei den Vorschriften einiges verändert. Gerade das Verkehrsmittel Fahrrad liegt voll im Trend und soll sicherer werden.
Der Tote Winkel bei Großfahrzeugen
Der Tote Winkel von Großfahrzeugen stellt für Radfahrer noch immer eine große Gefahr dar. Trotz vieler Verbesserungen der Kamera- und Spiegelsysteme konnte der Tote Winkel nicht völlig beseitigt werden. Deshalb gilt für Großfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht, dass sie innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen dürfen. Aufgrund der langsameren Geschwindigkeit hat der Fahrer des Großfahrzeugs mehr Zeit, um auf Radfahrer und Fußgänger zu achten.
Trotzdem sollte sich der Radfahrer auch in diesen Situationen stets vorausschauend verhalten und damit rechnen, dass er übersehen werden kann.
Parkverbote
Trotz der oftmals wenigen freien Parkmöglichkeiten entlang der Gehwege unserer Städte müssen an Kreuzungen und Einmündungen Bereiche freigehalten werden. Das Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten.
Aber Achtung! Ist rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt, dann ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten.
Auf Schutzstreifen für Radfahrer durfte man mit einem Kraftfahrzeug in der Vergangenheit bis zu 3 Minuten halten. Da dies oft zu gefährlichen Situationen für Radfahrer geführt hat, ist dies nun verboten. Auf den Schutzstreifen für Radfahrer gilt generelles Halteverbot.
Das Halten und Parken in zweiter Reihe ist ebenfalls verboten. Die Straßenverkehrsordnung sieht hier lediglich für Taxen eine Ausnahme vor.
Bei Zuwiderhandlungen werden hohe Bußgelder fällig.
Aufgepasst beim Ein- und Aussteigen
Beim Aussteigen aus dem Fahrzeug ist stets auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Durch den Blick in den Außenspiegel und einen Schulterblick nach hinten, können sogenannte „Dooring-Unfälle“, also Zusammenstöße mit vorbeifahrenden Radfahrern beim Türöffnen, verhindert werden. Radfahrer können bei solchen Zusammenstößen schwer verletzt werden.
Unser Tipp: Öffnen Sie als Fahrer die Fahrzeugtür mit der rechten Hand. Hierbei drehen Sie unweigerlich den Oberkörper mit, so dass Sie mit dem Schulterblick nach hinten Radfahrer oder andere Kraftfahrzeuge erkennen können.
Abstand beim Überholen
Damit Radfahrer beim Überholen nicht gefährdet werden, hat der Gesetzgeber einen seitlichen Mindestabstand während des Überholvorgangs festgelegt.
Kraftfahrzeuge müssen innerorts einen Abstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern beim Überholen zum Radfahrer einhalten.
Ist die Einhaltung dieses seitlichen Mindestabstands während des Überholvorgangs nicht möglich, dann gilt Überholverbot!
Die Regelung mit dem seitlichen Mindestabstand findet keine Anwendung, wenn ein an einer Ampel wartendes Kraftfahrzeug rechts von einem Radfahrer überholt wird und dieser dann dort zum Stehen kommt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.gib-acht-im-verkehr.de/verkehrssicherheit/fahrrad-und-trends/verkehrsregeln-fuer-radfahrende/
Die Polizei wünscht Ihnen eine sichere und unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr!
Ihre Polizei!
Rückfragen bitte an:
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