Zum Ziel von Autoknackern ist ein Auto von Freitag auf Samstag in Freudenstadt geworden.
Die Scheibe eines in der Peter-Stein-Straße abgestellten Fahrzeugs wurde von Freitag auf Samstag im Zeitraum von 18:00 bis 7:50 Uhr von Autoknackern eingeschlagen. Entwendet wurden nach derzeitigem Kenntnisstand diverse Elektroinstallationsartikel im Wert von rund 200 Euro.
Das Polizeirevier Freudenstadt bittet Zeugen oder Hinweisgeber, sich unter der Rufnummer 07441/536-0 zu melden.
Ein noch unbekannter Täter hat am Freitagnachmittag versucht gewaltsam in eine Wohnung in Eutingen einzubrechen.
Nach bisherigem Sachstand versuchte der Unbekannte um 15:10 Uhr die Terrassentüre einer in der Hauptstraße befindliche Wohnung mutmaßlich mit einem Brecheisen auszuhebeln. Ein Anwohner bemerkte laute Geräusche und begibt sich deshalb zur dortigen Terrasse. Hier trifft der Zeuge auf den noch unbekannten Täter, der unvermittelt zu Fuß die Flucht in Richtung Hauptstraße ergreift. Der Unbekannten konnte trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen bislang nicht ermittelt werden.
Der Gesuchte kann wie folgt beschrieben werden:
- Circa 170cm groß,
- etwa 70 kg schwer,
- schwarze Haare, kein Bart, heller Hauttyp,
- bekleidet mit schwarzer Kleidung, schwarzen Handschuhen und
einem dunklen Rucksack,
- soll offenbar eine Fremdsprache gesprochen haben.
Zeugen sowie Hinweisgeber der Tat werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Pforzheim-Nord unter der Rufnummer 07231/186 – 3211 zu melden.
Allgemeine Tipps Ihrer Polizei:
So schützen Sie sich vor Einbrechern:
- Wenn Sie Ihr Haus verlassen - auch nur für kurze Zeit -
schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.
- Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren.
Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
- Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher
finden jedes Versteck.
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den
Schließzylinder aus.
- Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem
Nachbargrundstück.
- Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die
Polizei.
- Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie z.B. in
sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.
Weitere Hinweise:
Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchsversuche automatisch gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen.
Mehr Tipps zur Einbruchsicherung Ihres Zuhauses erhalten Sie auch unter www.k-einbruch.de, der Website unserer Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH.
Eine leichtverletzte Person und ein Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 120 000 Euro sind Bilanz eines Verkehrsunfalles, der sich am Sonntagabend ereignete. Gegen 17.35 Uhr befuhr ein 24-jähriger Mann mit seinem Pkw Mercedes die Kreisstraße 4712 in Richtung Eutingen im Gäu. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit verlor er in Höhe des „alten Bahnhofs Eutingen“ die Kontrolle über seinen Pkw. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich und kollidierte schließlich mit einem Oberleitungsmasten der parallel verlaufenden Bahnlinie. Der Oberleitungsmast wurde schwer beschädigt. Die Instandsetzungsarbeiten laufen auf Hochtouren. Die Bahnstrecke ist aktuell zwischen Eutingen in Gäu und Horb gesperrt. Die Sperrung dauert vermutlich noch bis zum Montagabend an. Die Bahn hat einen Schienenersatzverkehr eingerichtet.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Eine 69-jährige Frau wurde am Samstag gegen 11.00 Uhr in ihrer Wohnung in Waldbronn-Reichenbach in der Friedenstraße tot aufgefunden.
Zuvor hatten sich Zeugen bei der Polizei gemeldet, nachdem sie keinen Kontakt mehr zu der nunmehr verstorbenen 69-Jährigen aufnehmen konnten.
Nach dem derzeitigen Stand wird von einem Kapitalverbrechen ausgegangen.
Die Kriminalpolizei Karlsruhe hat für die weiteren Ermittlungen die 35-köpfige Sonderkommission „Keller“ eingerichtet.
Zeugen, die zwischen Montag, den 15. April und dem Samstagvormittag verdächtige Wahrnehmungen im Bereich der Friedenstraße gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0721 666 5555 in Verbindung zu setzen.
Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Im Zuge des für Freitag anberaumten, europaweiten „Speedmarathons“ verzeichnete das Polizeipräsidium Karlsruhe binnen 24 Stunden 1586 Geschwindigkeitsverstöße bei mehr als 56700 gemessenen Fahrzeugen.
Davon müssen 1544 Verkehrssünder mit einem Verwarnungsgeld rechnen und 42 erwartet ein Bußgeldverfahren. Vier Verkehrsteilnehmenden droht gar ein Fahrverbot.
Als Besonders gravierend fielen den Beamten der Verkehrspolizei Geschwindigkeitsverstöße von Lkw auf. Gerade in der Nachtzeit zwischen Mitternacht und 06.00 Uhr sowie zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr registrierten die Beamten auf der Bundesautobahn 5 insgesamt 471 Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. „Diese Zahlen sind erschreckend, bedenkt man, dass somit jeder dritte bzw. in den Abendstunden jeder 5. Lkw zu schnell war“, so Polizeihauptkommissar Leopold vom Verkehrsdienst der Polizei Karlsruhe.
Mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot müssen zudem zwei Autofahrer rechnen die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten deutlich überschritten. Ein Autofahrer war auf der BAB 5 bei erlaubten 120 km/h mit mehr als 60 km/h unterwegs. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Verkehrsteilnehmer, der auf der BAB 8 mit seinem Auto über 70 km/h zu schnell unterwegs war.
Neben den Geschwindigkeitsübertretungen müssen mehrere Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeldverfahren wegen Abstandsverstößen rechnen.
Innerhalb von 24 Stunden missachteten auf der BAB 5 insgesamt 261 Verkehrsteilnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand.
Erfreulicherweise war jedoch festzustellen, dass sich immerhin etwa 97 Prozent aller Verkehrsteilnehmer an die Regeln hielten.
Auch über den Zeitraum des Speedmarathons hinaus wird das Polizeipräsidium Karlsruhe Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt der Geschwindigkeitsüberwachung durchführen.
Neben Vorfahrtsmissachtungen, Abstandsverstößen, Fehler beim Abbiegen,
Wenden und Rückwärtsfahren zählt nicht angepasste Geschwindigkeit
schließlich zu den häufigsten Ursachen für Unfälle mit Personenschäden.
Am Freitagabend ging eine Frau im Bereich der Lourdes-Grotte in Odenheim mit ihrem Golden Doodle Rüden Gassi. Hierbei aß ihr Hund plötzlich eine unbekannte Substanz vom Boden. Nach nur sehr kurzer Zeit verstarb der Hund unter Würgen und Erbrechen. Die Hundehalterin konnte im Maul und an der Stelle auf der Wiese, wo der Hund zuvor gefressen hatte eine fleischähnliche Substanz entdecken und sichern.
Unsere Fachdienststelle Gewerbe/Umwelt hat die Ermittlungen bzgl. des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz übernommen.
Hiermit warnt die Polizei Karlsruhe Hundehalter ausdrücklich, ihre Hunde beim Gassi gehen nicht aus den Augen zu lassen. Wenn sie bemerken, dass ihr Hund versucht etwas zu essen, so sollten sie ihren Hund sofort zu sich rufen und versuchen das verschlucken zu verhindern. Hierbei gilt Vorsicht, da manchmal Giftköder auch mit scharfen Gegenständen versehen sein können. Sollte ein Hund dennoch einen Köder oder ähnliches aufgenommen haben, so sollte der Hund in jedem Fall beobachtet und am besten sofort vorsorglich zu einem Tierarzt verbracht werden.
Personen, welche weitere mögliche Giftköder in diesem Bereich auffinden, werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Karlsruhe-Bad Schönborn unter 07253/8026-0 in Verbindung zu setzen.
Leichte Verletzungen trug ein 22-jähriger Fußgänger bei einer Kollision mit einem Pkw am Freitagmorgen im Bereich der Karlsruher Innenstadt davon.
Nach ersten Erkenntnissen stieg der 22-Jährige gegen 09:00 Uhr an einer Bushaltestelle im Bereich des Adenauerrings / Engesserstraße aus einem Linienbus und überquerte anschließend offenbar die Fahrbahn des Adenauerrings in östliche Richtung.
Eine auf dem Adenauerring in Richtung Durlacher Tor fahrende Lenkerin eines Mini Coopers konnte eine Kollision mit dem querenden Fußgänger derzeitigen Ermittlungen zufolge nicht mehr verhindern.
Ein hinzugerufener Rettungswagen versorgte den leicht verletzten 22-Jährigen ambulant vor Ort.
Die Verkehrspolizei Karlsruhe hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen und bittet Zeugen, sich unter 0721 944840 zu melden.
Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 03.05.2023, vom 05.05.2023 und vom 15.06.2023.
Wie bereits mitgeteilt, ist am späten Abend des 02.05.2023 in einer Pforzheimer Klinik ein 58 Jahre alter Mann verstorben, nachdem es zuvor zu einem Brand in der dortigen Zentralen Notaufnahme gekommen war.
Die Staatsanwaltschaft hat nach umfangreichen Ermittlungen nunmehr Anklage beim Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – gegen drei Ärzte und vier Pflegekräfte erhoben, die am betreffenden Abend mit der Behandlung bzw. Betreuung des Verstorbenen befasst waren.
Die Staatsanwaltschaft geht nach den durchgeführten Ermittlungen davon aus, dass der Verstorbene im Vorfeld seines Todes über mehrere Stunden hinweg – ohne entsprechende richterliche Anordnung – auf einem Bett fixiert worden war und dass diese Fixierung rechtswidrig war. Zudem ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass das Feuer bei dem Versuch des – unter erheblichem Alkoholeinfluss stehenden – Verstorbenen entstand, die ihm angelegten Fixiergurte mithilfe der Flamme eines mitgeführten Feuerzeuges zu durchtrennen. Weiterhin geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Brandentstehung unbeaufsichtigt war, obwohl seine ununterbrochene Überwachung in Anbetracht der erfolgten Fixierung geboten gewesen wäre.
Vier Angeschuldigten, die an der Fixierung unmittelbar bzw. beratend mitgewirkt haben sollen, wird vor diesem Hintergrund zur Last gelegt, sich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge bzw. der Beihilfe hierzu schuldig gemacht zu haben. Den drei weiteren Angeschuldigten, die erst nach erfolgter Fixierung des Verstorbenen mit dessen Behandlung bzw. Betreuung betraut gewesen sein sollen, wird jeweils fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Bei allen sieben Angeschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass diese jeweils durch ein pflichtgemäßes Vorgehen den Tod des Verstorbenen hätten verhindern können und dass ihnen der Tod daher strafrechtlich zuzurechnen ist.
Das Landgericht Karlsruhe hat bislang noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Daher ist derzeit auch noch nicht absehbar, ob und wann es zu einem Prozessauftakt kommen wird.
Hinsichtlich zweier weiterer Bediensteter der Klinik, gegen die zunächst ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, hat sich der anfängliche Tatverdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft letztlich nicht bestätigt. Nach den durchgeführten Ermittlungen waren die beiden Beschuldigten nicht an der Fixierung des Verstorbenen beteiligt und haben sich auch nach erfolgter Fixierung nicht pflichtwidrig verhalten. Bezüglich dieser beiden Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren daher durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Allgemeine Informationen:
Gemäß § 239 Abs. 4 StGB liegt der Strafrahmen bei Freiheitsberaubung mit Todesfolge bei drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen gilt gemäß § 239 Abs. 5 StGB ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Gemäß § 222 StGB liegt der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 9 GVG ist bei Anklagen wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge stets das Landgericht – Schwurgericht – zuständig.
Solange das Gericht noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, wird der Beschuldigte als „Angeschuldigter“ bezeichnet (vgl. § 200 Abs. 1 StPO). Wird das Hauptverfahren eröffnet, wird der Beschuldigte als „Angeklagter“ bezeichnet.
Henrik Blaßies, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Zwei Jugendliche im geschätzten Alter zwischen 14 und 16 Jahren haben am Mittwochabend versucht, Papierhandtücher in einer Toilette eines Erholungsbades in Bad Wildbad anzuzünden.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen begaben sich die beiden dem Aussehen nach männlichen Jugendlichen gegen 18:34 Uhr zum Haupteingang des in der Bätznerstraße gelegene Bades.
Da die Eingangstür bereits für neue Gäste geschlossen war, nutzten die Zwei die Gelegenheit, als ein Badegast durch die Eingangstür das Bad verließ, um so in die Räumlichkeiten zu gelangen.
Im Anschluss begaben sich die beiden auf die Herrentoilette und versuchten die dortigen Papierhandtücher in Brand zu stecken. Als dies aufgrund der scheren Entflammbarkeit misslang, versuchten sie es mit dem dort aufgestellten Desinfekionsspender.
Als auch dieser sich nicht entzündete, verließen die beiden gegen 18:50 Uhr wieder das Bad über den Haupteingang.
Der Polizeiposten Bad Wildbad hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen sowie Hinweisgeber und Badegäste, sich unter der Rufnummer 07051 161-0 beim Polizeirevier Calw zu melden.
Unbekannte Täterschaft ist im Laufe des Donnertags in ein Wohnhaus in Enzberg eingedrungen und hatte es offenbar auf Schmuckabgesehen.
Nach bisherigem Sachstand gelangten die Einbrecher zwischen 14:10 Uhr und 16:20 Uhr über das Einschlagen eines Fensters ins Innere des in der „Vorderen Bergstaße“ gelegenen Hauses. Sie entwendeten diversen Schmuck. Im Anschluss entkamen sie unerkannt.
Zeugen sowie Hinweisgeber der Tat werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Mühlacker, unter 07041 9693-0, in Verbindung zu setzen.